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Gehalt in der Stellenanzeige: Pflicht oder nicht?

Für private Arbeitgeber in Deutschland gibt es am 03.10.2026 noch keine Pflicht, ein Gehalt in die Stellenanzeige zu schreiben. Die EU hat sie beschlossen, Deutschland hat sie noch nicht umgesetzt. Wer jetzt schon eine Spanne nennt, ist vorbereitet, und Google for Jobs zeigt die Angabe direkt in der Trefferliste.

Stand: 3. Oktober 2026

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Was die EU beschlossen hat

Die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz regelt in Art. 5 das Bewerbungsverfahren. Bewerber haben danach Anspruch auf Information über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne, und zwar in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch. Arbeitgeber dürfen nicht nach der bisherigen Vergütung fragen. Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen sollen geschlechtsneutral sein.

Umsetzen mussten die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 07.06.2026.

Wo Deutschland steht

Ein deutsches Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht, auch keinen Kabinettsbeschluss. Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 erklärt, das zuständige Ministerium habe die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen und kläre noch einzelne Fragen. Quelle: Übersicht bei yagemi.de, zuletzt aktualisiert am 04.09.2026. Das bisherige Entgelttransparenzgesetz von 2017 enthält keine Pflicht zur Gehaltsangabe in Anzeigen.

Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein Entwurf vorliegt.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

  • Eine Spanne nennen, zum Beispiel „19,00 € bis 23,50 € brutto pro Stunde“. Das ist heute freiwillig, bald voraussichtlich Pflicht.
  • Die Spanne begründen können: Nach welchen Kriterien liegt jemand oben oder unten, zum Beispiel Berufserfahrung oder Zusatzqualifikation? Diese Kriterien müssen geschlechtsneutral sein.
  • Im Gespräch nicht mehr nach dem alten Gehalt fragen. Fragen Sie, ob Ihre Spanne passt. Mehr unter Fragen im Vorstellungsgespräch.
  • Den Mindestlohn beachten: 13,90 € pro Stunde seit 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027. Unser Programm erstellt keine Anzeige, deren Gehalt darunter liegt.

Stundenlohn und Monatsgehalt umrechnen

Viele Bewerber im Handwerk denken in Stundenlohn, in Büro und Praxis in Monatsgehalt. Nennen Sie das, was in Ihrer Branche üblich ist. Der Rechner prüft zugleich den Mindestlohn und zeigt die Minijob-Grenze.

Warum sich die Angabe heute schon lohnt

Google for Jobs zeigt ein angegebenes Gehalt direkt in der Trefferliste und nennt es in seiner Dokumentation als empfohlene Angabe (baseSalary). Wer zwei Anzeigen nebeneinander sieht, eine mit Betrag und eine mit „attraktiver Vergütung“, kann nur bei einer sofort entscheiden, ob sich ein Anruf lohnt. Wie die übrigen Bausteine einer Anzeige aussehen, steht unter Stellenanzeige schreiben.

Gehalt eintragen, Anzeige bekommen

In unserem Formular geben Sie Stundenlohn, Monats- oder Jahresgehalt als Betrag oder Spanne ein. Anzeige und Google-Datensatz übernehmen ihn nach festen Regeln genau so, kein Sprachmodell rundet oder umschreibt ihn. Die Anzeige mit Karriereseite kostet 49 € netto, garantiert in 60 Minuten. Stelle eintragen

Keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: 03.10.2026.

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Häufige Fragen

Gilt die EU-Richtlinie nicht trotzdem schon?

Für private Arbeitgeber nein. Eine Richtlinie verpflichtet nach Art. 288 AEUV die Mitgliedstaaten, nicht direkt die Unternehmen. Erst das deutsche Umsetzungsgesetz macht die Pflichten verbindlich. Für öffentliche Arbeitgeber ist eine unmittelbare Wirkung umstritten.

Reicht „Vergütung nach Tarif“?

Die Richtlinie verlangt das Einstiegsentgelt oder eine Spanne, die auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Wie genau eine Tarifangabe genügen wird, regelt erst das deutsche Gesetz. Sicher ist man mit einem Betrag oder einer Spanne in Euro.

Darf ich nach dem bisherigen Gehalt fragen?

Heute ja. Die Richtlinie verbietet die Frage nach der bisherigen Vergütung künftig (Art. 5 Abs. 2). Wer jetzt Bewerbungsgespräche plant, sollte die Frage schon streichen.