Vor dem ersten Tag
- Arbeitsvertrag unterschrieben zurück, Nachweis der Arbeitsbedingungen nach § 2 NachwG vorbereitet. Bei Azubis: Ausbildungsvertrag bei der Kammer zur Eintragung eingereicht.
- Anmeldung zur Sozialversicherung über die Lohnabrechnung, in den Branchen nach § 28a Abs. 4 SGB IV als Sofortmeldung.
- Arbeitsplatz, Werkzeug, Arbeitskleidung, Schlüssel und Zugänge bereit.
- Eine Patin oder ein Pate aus dem Team benannt, der in den ersten Wochen Zeit dafür hat.
- Das Team weiß, wer kommt und für welche Aufgaben.
- Eine kurze Nachricht an die neue Person: Uhrzeit, Ort, Ansprechpartner, was mitbringen.
Der erste Tag
Begrüßung durch die Chefin oder den Chef, Rundgang, Vorstellung im Team. Vor der ersten Arbeit kommt die Unterweisung zu Arbeitsschutz und Gefährdungen am Arbeitsplatz (§ 12 ArbSchG), mit Unterschrift. Danach Arbeitszeiten, Pausen, Zeiterfassung, Urlaub und was bei Krankheit zu tun ist. Ein gemeinsames Mittagessen mit der Patin oder dem Paten und ein kurzes Gespräch am Abend: Wie war der Tag, was ist offen?
Erste Woche bis dritter Monat
Die Aufgaben aus der Stellenanzeige eignen sich als roter Faden. Jede Aufgabe läuft durch drei Stufen:
| Zeitraum | Stufe | Beispiel Elektroniker |
|---|---|---|
| Woche 1 | zeigen lassen und mitarbeiten | Zählerschrank setzen mit dem Gesellen |
| Woche 2 bis 4 | mit Begleitung übernehmen | Unterverteilung selbst, der Geselle prüft |
| Monat 2 und 3 | selbstständig | eigene Baustelle, Rückfragen per Telefon |
So sieht die neue Person, wohin es geht, und Sie sehen früh, wo es hakt. Ein Plan, der nur „Einarbeitung durch Kollegen“ sagt, wird im Alltag schnell zu „mitlaufen, bis es passt“.
Drei Feedbackgespräche
- Nach der ersten Woche, 15 Minuten: Was lief gut, was fehlt noch?
- Nach vier Wochen, 30 Minuten: Welche Aufgaben laufen schon allein, wo braucht es mehr Zeit?
- Mit Abstand vor Ende der Probezeit: Entscheidung und Ziele für die nächsten Monate.
Das dritte Gespräch sollte so früh liegen, dass eine Entscheidung in Ruhe möglich ist. In der Probezeit genügen zwei Wochen Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 3 BGB), eine Kündigung muss also vor Ablauf zugehen. Trennen Sie sich doch, hat die Person Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein fertiges Zeugnis aus Ihren Angaben bekommen Sie bei unserer Schwesterseite arbeitszeugnis-sofort.de für Arbeitgeber.
Den Plan fertig bekommen
Den Einarbeitungsplan gibt es als Zusatz zu jeder Stellenanzeige für 9 € netto. Er übernimmt die Aufgaben aus Ihrer Anzeige in die drei Stufen, enthält die Checkliste vor dem Start, den ersten Tag und die drei Gespräche, für Azubis mit den Regeln aus dem Berufsbildungsgesetz. Sie bekommen ihn als PDF zum Abhaken und als Word-Datei zum Anpassen. Muster ansehen oder gleich im Formular unten mitbestellen: Stelle eintragen.
Wer noch sucht, findet in Kosten der offenen Stelle eine Rechnung, warum sich Tempo bei der Suche lohnt, und im Auswahlpaket die Fragen für das Gespräch.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Was muss vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein?
Der Arbeitsvertrag, der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 2 NachwG (einige Angaben spätestens am ersten Arbeitstag) und die Anmeldung zur Sozialversicherung. In Branchen wie Bau, Gastronomie oder Gebäudereinigung ist eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsaufnahme nötig (§ 28a Abs. 4 SGB IV).
Wann muss die Unterweisung zum Arbeitsschutz stattfinden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, also am ersten Tag, bevor die Arbeit beginnt (§ 12 ArbSchG). Lassen Sie sich die Unterweisung unterschreiben.
Wie lange dauert die Probezeit?
Im Arbeitsverhältnis höchstens sechs Monate, die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). In der Ausbildung mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).