Wo Azubis suchen
- Lehrstellenbörsen der Kammern und die Jobbörse der Arbeitsagentur: Beide sind kostenlos. Die Handwerkskammern führen eigene Lehrstellenbörsen, dort tragen Sie den Platz meist über Ihren Betriebszugang ein.
- Instagram, TikTok und WhatsApp: Ein 20-Sekunden-Video aus der Werkstatt, gefilmt mit dem Handy, wirkt hier mehr als jedes Plakat. Das Skript liegt dem Stellenpaket bei. Bitte nur Kolleginnen und Kollegen filmen, die einverstanden sind.
- Schule, Sportverein, Bäcker: Der Aushang mit QR-Code führt direkt zur Bewerbung per WhatsApp oder zur Karriereseite.
- Praktikum: Viele Ausbildungsverträge entstehen aus einem Schülerpraktikum. Schreiben Sie in die Anzeige, dass ein Praktikum vorher möglich ist, wenn Sie das anbieten.
Was in eine Ausbildungsanzeige gehört
- Beruf und Beginn im Titel: „Ausbildung als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d) ab 01.08.2027“.
- Was man lernt, in vier, fünf Punkten aus dem Alltag, nicht aus dem Ausbildungsrahmenplan.
- Vergütung je Ausbildungsjahr in Euro. Für Jugendliche und Eltern ist das eine der ersten Fragen.
- Was Sie bieten: Übernahme bei gutem Abschluss, Fahrtkosten zur Berufsschule, Werkzeug, Prüfungsvorbereitung, Führerschein-Zuschuss.
- Schulabschluss nur, wenn Sie ihn wirklich verlangen. „Jeder Abschluss willkommen“ öffnet die Tür für mehr Bewerbungen.
- Ein einfacher Weg: WhatsApp oder Anruf, Praktikum als erster Schritt, kein Anschreiben.
Vergütung prüfen
Ohne Tarifvertrag gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Für einen Beginn im Jahr 2026 sind das 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Jahr. Prüfen Sie Ihre Werte:
Für einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2027 gibt das Bundesinstitut für Berufsbildung den neuen Wert im Herbst 2026 bekannt. Wir tragen ihn ein, sobald er veröffentlicht ist.
Formulierungen, die Ärger machen
„Junge Leute“, „Schulabgänger gesucht“ oder „du bist zwischen 16 und 20“ zielen auf das Alter. Auch ein Ausbildungsplatz steht Umschülern, Studienabbrechern und Erwachsenen ohne Berufsabschluss offen. „Auch für Schulabgänger“ ist dagegen in Ordnung. Mehr dazu im AGG-Check.
Wenn der Azubi zugesagt hat
Der Ausbildungsvertrag geht zur Eintragung an die Kammer (§§ 11, 36 BBiG), bei Jugendlichen unter 18 braucht es die Bescheinigung über die Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG), und die Probezeit dauert einen bis vier Monate (§ 20 BBiG). Der Einarbeitungsplan für 9 € netto enthält diese Punkte für Ausbildungsplätze und plant die ersten drei Monate.
Die Anzeige erstellen
Im Formular ist „Ausbildungsplatz“ schon ausgewählt. Sie geben Beginn, Dauer, Vergütung je Jahr und den passenden Schulabschluss an. Liegt die Vergütung ohne Tarifvertrag unter dem Minimum, halten wir den Auftrag an und melden uns. Ausgewählt ist das Stellenpaket für 89 € netto mit Beiträgen, Bildern, Video-Skript und Aushang, garantiert innerhalb von 60 Minuten. Ausbildungsplatz eintragen
Das Bestellformular wird geladen.
- Stellenanzeige fertig zum Veröffentlichen49,00 €Anzeige als PDF und Word, Karriereseite mit Google-for-Jobs-Daten, Kopiertexte für Arbeitsagentur und Indeed, AGG-Prüfprotokoll. Fertig in etwa 20 Minuten.
- Stellenpaket mit Social Recruiting und Aushang89,00 €Alles aus der Stellenanzeige, dazu Beiträge und Bilder für Facebook, Instagram und WhatsApp, Video-Skript, Aushang mit QR-Code und eine Vorlage für Mitarbeiter werben Mitarbeiter. Fertig in etwa 30 Minuten.
Dazu wählbar: Auswahlpaket: Gesprächsleitfaden, Bewertungsbogen, Antwortvorlagen für 19,00 €, Einarbeitungsplan für die ersten drei Monate für 9,00 €.
Angebot nur für Unternehmer. Alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, einmalig, kein Abo. Zwei Überarbeitungen innerhalb von 14 Tagen sind inklusive.
Häufige Fragen
Wie viel muss ich Azubis zahlen?
Wer nicht nach Tarif zahlt, muss mindestens die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG zahlen. Für einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 sind das 724 € im ersten Jahr, im zweiten 18 %, im dritten 35 % und im vierten 40 % mehr (Bekanntmachung des BIBB vom 13.10.2025). Liegt Ihre Angabe darunter und ist kein Tarifvertrag genannt, halten wir die Anzeige an und melden uns bei Ihnen.
Darf ich einen bestimmten Schulabschluss verlangen?
Ja, ein Schulabschluss ist eine sachliche Anforderung. Viele Betriebe schreiben inzwischen „jeder Abschluss“, weil Noten wenig über handwerkliches Geschick sagen. Im Formular wählen Sie, was für Sie passt.
Darf ich „Schulabgänger“ oder „junge Leute“ schreiben?
„Junge Leute“ übernehmen wir nicht, weil es auf das Alter zielt. Ein Ausbildungsplatz steht allen offen, auch Umschülern und Erwachsenen ohne Berufsabschluss. „Auch für Schulabgänger“ ist dagegen in Ordnung.
