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Mitarbeiter finden sofort

Maler finden: die Anzeige für Ihren Malerbetrieb

Bau- und Handwerksberufe gehören laut Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit zu den Schwerpunkten des Mangels, und eine gemeldete Stelle im Handwerk war 2024 im Schnitt 224 Tage offen. Malerinnen und Maler mit Erfahrung wechseln, wenn ein Betrieb sagt, was er zahlt, wo gearbeitet wird und wann Feierabend ist.

Stelle jetzt eintragen

89,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 30 Minuten

Ein erfahrener Elektriker und eine junge Kollegin mit blauen Helmen arbeiten auf der Baustelle gemeinsam an einem Verteilerkasten.
Stellenanzeige für einen Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik mit Gehaltsspanne, Aufgaben, Anforderungen und QR-Code zur BewerbungGanze Musteranzeige ansehen (PDF, 1 Seite, 39 KB)
So sieht Ihre Stellenanzeige aus Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik in einem erfundenen Betrieb. Ganze Musteranzeige ansehen PDF, 1 Seite, 39 KB

So läuft es

  1. Angaben eintragenetwa 10 Minuten
  2. Prüfen und bezahlenetwa eine Minute
  3. Anzeige und Karriereseite per E-Mailnach etwa 20 Minuten

Festpreise von 49,00 € bis 89,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Alle Pakete im Vergleich

Was Maler in einer Anzeige suchen

  • Baustellen und Einsatzgebiet. Privatkunden, Gewerbe, Neubau, Altbau, Fassade, und in welchem Umkreis. „Abends zu Hause“ ist für viele das stärkste Argument.
  • Arbeiten. Streichen, Tapezieren, Lackieren, Spachtel- und Gestaltungstechniken, Wärmedämmverbundsysteme, Bodenbeläge.
  • Gehalt. Stundenlohn in Euro, Zuschläge, Auslöse.
  • Arbeitszeit. Beginn morgens, Feierabend, Freitag, Ausgleich im Winter.
  • Ausstattung. Fahrzeug, Maschinen, Gerüst, Arbeitskleidung.

Die Anzeige als Visitenkarte

Ein Malerbetrieb verkauft schöne Oberflächen. Eine Anzeige mit Tippfehlern, ohne Gehalt und mit dem Satz „Wir suchen motivierte Mitarbeiter“ passt nicht dazu. Ein Foto einer Ihrer Baustellen, ein konkretes Gehalt und ein Name mit Telefonnummer machen den Unterschied. Was in die Anzeige gehört, steht im Detail unter Stellenanzeige schreiben.

Formulierungen, die Ärger machen

„Maler gesucht“ ohne (m/w/d), „junges Team“, „gesunde, kräftige Jungs“: Jede dieser Formulierungen ist ein Indiz für eine Benachteiligung nach dem AGG. Für die Formulierung „junges dynamisches Team“ hat das BAG das ausdrücklich so gesehen (8 AZR 406/14). Sachlich und erlaubt sind Anforderungen wie „Arbeiten auf dem Gerüst“ oder „Führerschein Klasse B“.

Wo Maler suchen

Viele Wechsel laufen über Kontakte auf der Baustelle und in der Innung. Dazu die kostenlose Jobbörse der Arbeitsagentur, Indeed, Google for Jobs über Ihre Karriereseite und Ihr Firmenfahrzeug mit einem Hinweis „Wir stellen ein“ und QR-Code. Mehr unter Mitarbeiter finden im Handwerk und Stellenanzeige kostenlos schalten.

Die Anzeige mit Aushang

Im Formular sind Malerhandwerk und das Du vorbelegt, ausgewählt ist das Stellenpaket für 89 € netto: Anzeige, Karriereseite mit Google-Datensatz, Kopiertexte, Bilder für Beitrag und Story mit Ihrem Baustellenfoto, Beiträge für Instagram, Facebook und WhatsApp, ein Video-Skript und ein Aushang mit QR-Code für Fahrzeug, Baustellenschild und Schaufenster. Garantiert innerhalb von 60 Minuten. Stelle eintragen

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Maler und Lackierer oder Bauten- und Objektbeschichter?

Für Gesellen mit dreijähriger Ausbildung schreiben Sie „Maler und Lackierer (m/w/d)“, gern mit Fachrichtung. Bauten- und Objektbeschichter ist der zweijährige Beruf. Wenn Sie Helfer suchen, schreiben Sie „Malerhelfer (m/w/d)“ und nennen, was die Person können sollte.

Was ist mit dem Mindestlohn im Malerhandwerk?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Im Maler- und Lackiererhandwerk können tarifliche Branchenmindestlöhne gelten, die darüber liegen. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie den Lohn eintragen. Unser Programm prüft den gesetzlichen Mindestlohn.

Muss ich Maler sofort anmelden?

Betriebe des Baugewerbes müssen neue Beschäftigte spätestens bei Arbeitsaufnahme melden (Sofortmeldung, § 28a Abs. 4 SGB IV). Ob Ihr Betrieb dazugehört, klären Sie mit Ihrer Lohnabrechnung.