Was in die Anzeige gehört
- Wann. Früh vor Geschäftsbeginn, abends nach Feierabend, Wochenende, wie viele Stunden pro Woche. Für viele ist das die wichtigste Angabe, weil sie die Stelle mit Familie oder einer anderen Arbeit vereinbaren.
- Wo. Ein fester Ort oder mehrere Objekte, wie die Wege zwischen den Objekten bezahlt werden, ob ein Fahrzeug gestellt wird.
- Was. Büros, Praxis, Treppenhäuser, Sanitärräume, Glas. Mit oder ohne Maschinen.
- Lohn. Stundenlohn in Euro, bei Minijob der Monatsbetrag.
- Melden. Telefonnummer mit Zeiten, WhatsApp, Ansprechpartner. Ein Lebenslauf ist nicht nötig, sagen Sie das.
Deutschkenntnisse richtig formulieren
Viele Reinigungskräfte haben eine andere Muttersprache. Verlangen Sie nicht „Deutsch als Muttersprache“: Das BAG sieht darin eine mögliche mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft (8 AZR 402/15). Schreiben Sie, was die Arbeit tatsächlich braucht, zum Beispiel „Grundkenntnisse in Deutsch, um Arbeitsanweisungen zu verstehen“. Im Formular wählen Sie dafür das passende Niveau.
Minijob oder Teilzeit
Reinigungsstellen sind oft Minijobs. Die Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Bei 14,25 € pro Stunde sind das bis zu 42 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Den Wert für Ihren Stundenlohn rechnet der Rechner auf der Seite Minijobber finden aus, dort steht auch, was für Minijobs in der Anzeige wichtig ist.
Wo Sie Reinigungskräfte erreichen
Die Jobbörse der Arbeitsagentur ist kostenlos und wird viel genutzt, ebenso Indeed mit bis zu drei kostenlosen Anzeigen im Monat. Dazu Aushänge in Supermärkten, bei Bäckern und in Vereinsheimen, ein Satz im WhatsApp-Status Ihres Teams und Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen. Mehr unter Stellenanzeige kostenlos schalten und Mitarbeiter werben Mitarbeiter.
Die Anzeige erstellen
Im Formular sind Gebäudereinigung, Helfer und die Sie-Form vorbelegt. Sie tragen Zeiten, Objekte und Stundenlohn ein und bekommen die Anzeige als PDF und Word, die Karriereseite mit Google-Datensatz und kurze Kopiertexte für Messenger und Kleinanzeigen, garantiert innerhalb von 60 Minuten, für 49 € netto. Liegt der Lohn unter dem Mindestlohn, halten wir den Auftrag an und melden uns. Stelle eintragen
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Wie heißt die Stelle richtig?
Reinigungskraft (m/w/d), in der Gebäudereinigung auch Gebäudereiniger (m/w/d) für Fachkräfte mit Ausbildung oder Unterhaltsreinigung (m/w/d). „Putzfrau“ spricht nur Frauen an. Unser Programm ersetzt den Begriff automatisch.
Welcher Lohn gilt in der Gebäudereinigung?
Mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026). In der Gebäudereinigung gelten zusätzlich tarifliche Branchenmindestlöhne, die darüber liegen können. Prüfen Sie den aktuellen Tarif, bevor Sie den Stundenlohn eintragen. Unser Programm prüft nur den gesetzlichen Mindestlohn.
Muss ich Reinigungskräfte sofort anmelden?
Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen mit Sofortmeldung: Neue Beschäftigte müssen spätestens bei Arbeitsaufnahme gemeldet sein (§ 28a Abs. 4 SGB IV), auch Minijobber.
