Was Bewerber in der Gastronomie wissen wollen
- Dienste. Welche Tage, Schichtlänge, geteilte Dienste ja oder nein, wie viele Wochenenden im Monat frei, wann der Dienstplan steht.
- Geld. Stundenlohn oder Monatsgehalt in Euro, Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht, Trinkgeld-Regel.
- Küche oder Service konkret. À la carte oder Mittagstisch, wie viele Plätze, welche Küche, frische Zubereitung oder Convenience. Ein Koch will wissen, was er kochen wird.
- Essen und Anfahrt. Personalessen, Parkplatz, letzte Bahn nach Dienstschluss.
- Wer führt. Küchenchef oder Inhaberin mit Namen und Telefonnummer.
Titel, die gefunden werden
„Koch (m/w/d) à la carte, 5-Tage-Woche“, „Servicekraft (m/w/d) Teilzeit, Wochenende frei“, „Küchenhilfe (m/w/d) Minijob“: Titel mit Beruf, (m/w/d) und dem stärksten Argument. Vermeiden Sie Formulierungen, die nach Alter oder Geschlecht auswählen. „Nette Servicedame“ oder „junges, motiviertes Team“ sind Indizien für eine Benachteiligung (§ 22 AGG). Ein Betrieb in Heilbronn musste für die Suche nach einem „Digital Native“ 7.500 € zahlen (ArbG Heilbronn, 8 Ca 191/23). Prüfen Sie bestehende Anzeigen mit dem AGG-Check.
Wo Gastro-Personal sucht
Viele Leute aus der Gastronomie suchen nicht über Jobbörsen, sondern über Instagram, Facebook und Bekannte. Ein Beitrag mit einem echten Bild aus Ihrer Küche oder vom Gastraum, geteilt vom Team, erreicht mehr als eine Anzeige auf einem Portal. Ein Aushang im Fenster und auf der Speisekarte („Wir suchen Verstärkung, frag am Tresen“) kostet nichts. Dazu die kostenlose Jobbörse der Arbeitsagentur und Indeed. Mehr unter Stellenanzeige für Instagram und Facebook.
Schnell sein schlägt alles
Wer sich in der Gastronomie bewirbt, schreibt oft mehreren Betrieben gleichzeitig. Wer am selben Tag zurückruft und zum Probearbeiten oder Kennenlernen einlädt, gewinnt. Probearbeiten sollte kurz sein und, wenn dabei echte Arbeit geleistet wird, bezahlt werden. Ein fester Ablauf mit Telefonfragen und Antwortvorlagen steht im Auswahlpaket.
Mindestlohn und Minijob
Der Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde (2026), ab 2027 14,60 €. Für einen Minijob liegt die Grenze 2026 bei 603 € im Monat. Wie viele Stunden das bei Ihrem Stundenlohn sind, zeigt der Rechner auf der Seite Minijobber finden.
Die Anzeige mit Bildern
Im Formular sind Gastronomie und das Du vorbelegt, ausgewählt ist das Stellenpaket für 89 € netto: Anzeige, Karriereseite mit Google-Datensatz, Kopiertexte, dazu Bilder für Beitrag und Story mit Ihrem Logo und auf Wunsch Ihrem Foto, Beiträge für Instagram, Facebook und WhatsApp, ein Video-Skript und ein Aushang mit QR-Code. Garantiert innerhalb von 60 Minuten. Stelle eintragen
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Wie schreibe ich Trinkgeld in die Anzeige?
Nur als Hinweis, nicht als Teil des Gehalts. Trinkgeld ist freiwillig und schwankt. Schreiben Sie den festen Stundenlohn oder das Monatsgehalt und daneben, wie Trinkgeld bei Ihnen verteilt wird, zum Beispiel „Trinkgeld wird unter allen im Dienst geteilt“.
Kann ich Aushilfen und Fachkräfte in einer Anzeige suchen?
Besser nicht. Eine Köchin mit Ausbildung sucht etwas anderes als eine Studentin für das Wochenende. Zwei Anzeigen mit eigenen Anforderungen und eigenem Gehalt wirken klarer. Für Minijobs gibt es eine eigene Seite.
Muss ich in der Gastronomie etwas Besonderes bei der Anmeldung beachten?
Ja. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den Branchen mit Sofortmeldung: Neue Beschäftigte müssen spätestens bei Arbeitsaufnahme gemeldet sein (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Der Einarbeitungsplan erinnert daran.
